Ein Verzeichnis aller Institutionskennzeichen kann von der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE·IK) in St. Augustin entgeltlich bezogen werden.
Die Adresse lautet:
ARGE·IK
im Hause der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-1800
Fax: 02241 231-1334
Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Alle Vertragspartner, die für die Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen, erhalten ein Institutionskennzeichen für die maschinelle Erledigung des Abrechungsverfahrens und den Zahlungsverkehr. Die Vergabe und Verwendung des IK ist im Februar 1979 von den Spitzenverbänden der Träger der Sozialversicherung vereinbart worden. Hierbei sind der bundeseinheitliche Aufbau des Kennzeichens sowie Vergabe und Abrechnungsverfahren festgelegt worden. Aufgrund der positiven Erfahrungen ist das IK in das Sozialgesetzbuch § 293 SGB V aufgenommen.
Eine Betriebsnummer erhalten Sie beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit unter folgenden Kontaktdaten:
Für Arbeitgeber und somit für Anliegen im Kontext der BBNR-Vergabe lautet die
gebührenfreie Hotline
Telefonnummer:
0800 4 5555 20
Postanschrift:
Betriebsnummern-Service
66088 Saarbrücken
Besucheranschrift
Eschberger Weg 68
D - 66121 Saarbrücken
E-Mail:
betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Ausfüllhilfen dienen ausschließlich der maschinellen Übermittlung von manuell erfassten Meldungen und Beitragsnachweisen. Die inhaltlichen Anforderungen an eine Ausfüllhilfe werden in einem durch die gesetzliche Krankenversicherung erstellten Pflichtenheft festgelegt.
Eine mögliche Ausfüllhilfe ist z.B. das SV-Meldeportal:
Die ITSG GmbH hat eine Hotline eingerichtet, die ausschließlich für den technischen SV-Meldeportal-Support zur Verfügung steht. Arbeitgeber mit technischen Problemen (Installation, Konfiguration, Verbindungsfehler) und Ansprechpartner bei den Krankenkassen, die mit technischen Problemen eines Arbeitgebers konfrontiert werden, setzen sich bitte mit der SV-Meldeportal-Hotline der ITSG in Verbindung.
Telefonnummer:
06104 94736 - 402
Montag bis Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 14:00 Uhr
E-Mail:
kontakt@itsg.de
Nach Abschluss der Registrierung und der Anmeldung als Benutzer werden Ihnen in der Anwendung an diversen Stellen die fachlichen Ansprechpartner der Krankenkassen und übrigen Sozialversicherungsträger genannt. Diese Ansprechpartner helfen Ihnen fallbezogen bei inhaltlichen Fragen zum Ausfüllen der Formulare gerne weiter.
Ein Benutzerhandbuch, sowie ein kurzes Einführungsvideo und eine digiatale Broschüre finden Sie direkt in der Anwendung.
Über folgenden Link finden Sie die Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV über die Vergabe von SAPV-Betriebsstättennummern.
Unter folgendem Link finden Sie den Fragen- und Antwortenkatalog zur UV-Jahresmeldung auf Grundlage des „5. SGB IV-Änderungsgesetzes" gemäß § 28a Abs. 2a SGB IV, in dem das Verfahren zur Übermittlung personenbezogener unfallversicherungsrelevanter Daten zum Zwecke der Betriebsprüfung angepasst wurde.
Unter folgendem Link finden Sie den Fragen- und Antwortenkatalog zur Vorgangs-ID auf Grundlage des 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 SGB IV, in dem Fragen- und Antworten zur Umsetzung der Vorgangs-ID in den Abrechnungsprogrammen der Arbeitgeber, sowie in den Programmen der gesetzlichen Krankenkassen im Arbeitgeber-Meldeverfahren, beantwortet werden.