Sprungmarken

Elektronischer Datenaustausch in der gesetzlichen Krankenversicherung

Bedien-Leiste:
Inhalt
Sie befinden sich hier:

Gemeinsame Grundsätze Technik

Der weiter fortschreitende Wechsel von der papierbasierten Kommunikation zum elektronischen Datenaustausch stellt das Gesundheitssystem vor die besondere Anforderung, die technischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine effiziente und auch effektive Kommunikation betrieben werden kann. So ist es von besonderer Bedeutung, dass die Kommunikationsverfahren möglichst einheitlich und transparent sind.

Mit der Aufnahme des § 95 „Gemeinsame Grundsätze Technik“ in das SGB IV durch das 5. SGB IV-ÄndG schuf der Gesetzgeber erstmalig die Grundlage, technische Spezifikationen des Datenaustauschs an die bzw. innerhalb der Sozialversicherung gesetzlich zu normieren. Diese, gemeinsamen mit allen anderen Sozialversicherungsträgern erarbeiteten gemeinsamen Grundsätze, werden anschließend durch das BMAS genehmigt, nachdem das BMG (für die Verfahren der Leistungserbringer) und die BDA (für die Verfahren der Arbeitgeber) dazu angehört wurden und ersetzen eine Vielzahl an Richtlinien und Empfehlungen, die bisher die technischen Aspekte des Datenaustausch im o.g. Bereich regelten.

Gemeinsame Grundsätze Technik

Grundsätze - Anlagen

Das Krankenkassenkommunikationssystem (KKS) ist ein Standardverfahren zum Datenaustausch von Arbeitgebern und Leistungserbringern mit der Sozialversicherung. Es handelt sich um einen logischen Standard, der beschreibt, in welcher Weise Auftrags- und Nutzdaten ausgetauscht werden.

Das Krankenkassenkommunikationssystem (KKS) benutzt zur Übertragung der Daten ein Dateipärchen; die Auftragsdatei und die Nutzdatei. Die Auftragsdatei enthält dabei alle für den Transport notwendigen Informationen.

eXTra ist ein einheitliches XML-basiertes Transportverfahren für die elektronische Datenübermittlung zwischen Wirtschaft und Verwaltung. eXTra strukturiert den Datenaustausch zwischen zwei Partnern mit beliebigen Daten auf sichere und nachvollziehbare Weise. Dabei werden ausschließlich die Notwendigkeiten des Transports der Daten berücksichtigt; die Struktur und das Format der fachlichen Dateninhalte selbst sind beliebig.

Für den Datenaustausch an die bzw. innerhalb der Sozialversicherung werden die unterschiedlichen Verfahren zur eindeutigen Unterscheidung mit einem individuellen Merkmal, der sog. Verfahrenskennung versehen. Diese ist Bestandteil des Transferdateinamens.

Für den Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung gelten für verschiedene Sachverhalte spezielle Regelungen.

Für den GKVinternen Datenaustausch und den Datenaustausch der GKV mit Leistungserbringern gelten für verschiedene Sachverhalte spezielle Regelungen.

Das E-Mail-Verfahren stellt einen komfortablen Weg zur Übermittlung der Daten dar. Um zu verhindern, dass die Meldungen verfälscht oder von Unberechtigten gelesen werden, ist eine entsprechende Verschlüsselung notwendig. Die bisher aufgebaute Trust Center-Struktur der Sozialversicherung wird im vollem Umfang für die Identifizierung, Registrierung und Zertifizierung der beteiligten Partner verwendet.

Die Sozialversicherung bietet ihren Partnern im Datenaustausch auch die Möglichkeit der Datenübertragung mittels HTTP über das Internet an. Selbstverständlich werden die zu übertragenden Dateien verschlüsselt zwischen den Kommunikationspartnern ausgetauscht.

Das File Transfer Protocol ist ein spezifiziertes Netzwerkprotokoll zur Übertragung von Dateien über TCP/IP-Netzwerke. Es wird auch in der Sozialversicherung benutzt, um Dateien vom Server zum Client (Herunterladen), vom Client zum Server (Hochladen) oder clientgesteuert zwischen zwei Endgeräten zu übertragen. Außerdem können mit FTP Verzeichnisse angelegt und ausgelesen werden, sowie Verzeichnisse und Dateien umbenannt oder gelöscht werden.

FTAM dient sowohl der Unterstützung des Austauschs vollständiger Dateien als auch dem Lesen und Ändern von Dateiausschnitten, Dateiattributen und Inhaltsverzeichnissen. Um dies unabhängig von der jeweilig im System implementierten Dateiorganisation zu gewährleisten, verwendet FTAM ein logisches Dateisystem, den Virtual Filestore. Dieser Virtual Filestore wird durch die jeweilige Herstellerimplementation auf das reale System abgebildet.

Ab dem 1. Januar 2018 ist bei der Nutzung von FTAM für die Kommunikation an die oder innerhalb der Sozialversicherung ausschließlich die Variante „FTAM over IP“ zu verwenden. Dabei wird die bisherige Nutzung von X.25 bzw. ISDN, die die Schichten 1, 2 bzw. 3 im OSI-Schichtenmodell nutzen durch das Protokoll „TCP/IP“ ersetzt, welches in Schicht 4 verortet ist.

Die systemübergreifenden Geschäftsprozesse in der Sozialversichrung erfordern, dass alle beteiligten Systeme die prozessrelevanten Daten miteinander in geeigneter Form austauschen können. Die Vorteile von XML sind nicht zuletzt darin zu sehen, dass XML als offener Internetstandard eine standardisierte, textbasierte Meta-Auszeichnungssprache darstellt. Sie ermöglicht es, Daten bzw. Dokumente bezüglich Inhalt und Darstellungsform derart zu beschreiben und zu strukturieren, dass sie - vor allem auch über das Internet - zwischen einer Vielzahl von Anwendungen in verschiedensten Hard- und Softwareumgebungen hersteller– und branchenneutral automatisiert ausgetauscht und weiterverarbeitet werden können.

Der GKV-Kommunikationsserver ist die zentrale Stelle, das „Tor“ für alle Arbeitgebermeldungen zu den Datenaustauschverfahren. Dieses „Tor“ nimmt Meldungen im eXTra-Standard an, die über das https-Protokoll transportiert werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, in allen elektronischen Meldeverfahren mit der GKV, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der Bundesagentur für Arbeit über den GKV-Kommunikationsserver zu kommunizieren.

Aktuelle Informationen rund um den GKV-Kommunikationsserver finden Sie auch unter folgendem Link: www.gkv-kommunikationsserver.de

Der Datenaustausch mit physischen Datenträgern ist bei ausgewählten Verfahren der Leistungserbringer möglich.

Die Übertragung von Daten zwischen IT-Systemen verschiedener Hersteller und mit unterschiedlichen Betriebssystemen erfordert die Festlegung allgemein gültiger Zeichensätz.

Die Sozialversicherung bietet ihren Geschäftspartnern immer den höchstmöglichen und effizienten Schutz in den verschiedenen Fachverfahren mittels anerkannter und hochkomplexer Verschlüsselungsverfahren. Dabei werden die Daten nach einem mathematischen Verfahren durch Nutzung eines elektronischen Schlüssels unkenntlich gemacht. Die Daten sind danach nur noch den Anwendern zugänglich, die genau diesen elektronischen Schlüssel kennen.

Die Certificate Policies (CP) sowie Certification Practice Statements (CPS) gemäß RFC 3647 sind auf folgenden Webseiten verfügbar:

Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) betreibt ebenfalls einen zentralen Kommunikationsserver für die Arbeitgeber. Dieser Kommunikationsserver-RV nimmt damit als zentrales "Tor" die für die Rentenversicherung registrierten Verfahren nach dem allgemeinen eXTra-Standard entgegen.

Erklärung häufig genutzter Begriffe und Abkürzungen

Beschreibung der technischen Schnittstelle für Digitale Gesundheitsanwendungen.

Beschreibung der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) innerhalb der Telematik Infrastruktur.

Beschreibung des Synchronen Dialogs

Wir verwenden Cookies

Wir setzen Cookies ein, um die Nutzung unseres Webauftritts für Sie komfortabler zu gestalten. Wir möchten zudem Ihr Nutzungsverhalten besser verstehen, um Inhalte und Funktionen kontinuierlich zu verbessern. Bitte stimmen Sie daher der Nutzung folgender Cookies zu. Nähere Informationen zu den von uns gespeicherten Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Cookies sind kleine Textdateien, die eine Webseite auf Ihrem Computer bzw. Endgerät speichert, um einzelne Funktionen und Webanwendungen wie die Suche und Formulare nutzerfreundlicher gestalten zu können. Cookies werden in der Regel im Internetbrowser-Ordner bzw. vom Internetbrowser auf dem Betriebssystem Ihres Computers gespeichert.

Unsere Webseiten unterscheiden zwischen notwendigen Cookies, ohne die die Webseite nicht funktionieren würde, und Statistik-Cookies, mit deren Hilfe wir das Nutzerverhalten unserer Zielgruppen besser verstehen lernen und unsere Webseiten kontinuierlich verbessern können. Notwendige Cookies können wir laut Gesetz auf Ihrem Computer speichern. Für die Statistik-Cookies benötigen wir Ihre Zustimmung.

Sie können Ihre Einwilligung zur Cookie-Erklärung jederzeit auf unserer Website ändern oder widerrufen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies sorgen dafür, dass unsere Webseiten korrekt funktionieren. Sie werden beispielsweise für die Navigation, die Suchfunktion und für einzelne Formulare benötigt. Folgende Cookies werden beim Besuch unserer Webseiten auf Ihrem Computer gespeichert:

BIGipServerTHEMENPORTAL-GKV-DATENAUSTAUSCH-PR-HTTPs_Pool (GKV-Spitzenverband)
Dieser Cookie speichert die Information, über welchen unserer Server die Webseite besucht wird.
Ablauf: nach Schließen des Browserfensters/-tabs

creaseFont (GKV-Spizenverband)
Dieser Cookie speichert die bevorzugte Schriftgröße. Dieser Cookie wird nur gesetzt, wenn die Besucherin / der Besucher für diese Website eine andere Schriftgröße als die Standard-Schriftgröße gewählt hat.
Ablauf: 60 Tage

JSESSIONID (GKV-Spitzenverband)
Dieser Cookie speichert eine anonyme ID, die während des Besuchs unserer Webseite für bestimmte Funktionen benötigt wird.
Ablauf: nach Schließen des Browserfensters/-tabs

Diese Cookies speichern Informationen zur Nutzung während Ihres Besuchs unserer Webseiten. Die gespeicherten Informationen geben uns Auskunft über die Reichweite unseres Webauftritts und das Nutzungsverhalten unserer Besucherinnen und Besucher. Auf dieser Basis können wir unser Webangebot kontinuierlich für Sie verbessern.

Sämtliche Informationen werden anonym erfasst und ausgewertet. Wir nutzen dafür die Open-Source-Software Matomo, die auf unseren Servern installiert ist. Näheres dazu können Sie in unserer Datenschutzerklärung nachlesen.

_pk_ses (GKV-Spitzenverband / Matomo)
Ablauf: 30 Minuten

_pk_id (GKV-Spitzenverband / Matomo)
Ablauf: 13 Monate