Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mit Bescheid vom 09. April 2025 die Eignung des „Branchenspezifischen Sicherheitsstandards für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherer“ (B3S-GKV/PV) in der Version 1.4 festgestellt. Der vorliegende B3S-GKV/PV ist damit zur Gewährleistung der Anforderungen gemäß § 8a Abs. 1, 1a BSIG geeignet und kann von Betreibern kritischer Infrastrukturen des Sektors Finanz- und Versicherungswesen in der Branche der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angewendet werden.
Die Veröffentlichung des Dokuments erfolgt gemäß Absprache im Branchenarbeitskreis Gesetzliche Krankenversicherungen (BAK GKV) des UP KRITIS durch den GKV-Spitzenverband als zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.