Mit Hilfe von rvBEA können Rentenversicherungsträger oder öffentliche Behörden bei Arbeitgebern Bescheinigungen elektronisch anfordern. Ebenso können die Rückantworten der Arbeitgeber entgegen genommen werden.
Damit soll die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat für die elektronische Anforderung und Abgabe von Bescheinigungen im Sinne der §§ 18c und 18e SGB IV (§ 108 Abs. 2 SGB IV), für die Anforderung, Abgabe und Weiterleitung von Bescheinigungen nach § 9 Abs. 2 Satz 3 BEEG (§ 108a Abs. 2 SGB IV) sowie für die elektronische Anforderung von Gesonderten Meldungen (§ 194 Abs. 1 SGB VI) die nachfolgenden Grundsätze aufgestellt.