Arbeitgeber, die Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) an ihre ehemaligen Beschäftigten abführen, werden als Zahlstellen bezeichnet. Um im Melde- und Beitragsverfahren von Versorgungsbezügen die Zahlstellen eindeutig identifizieren zu können, erhält jede Zahlstelle eine eigene Nummer.
Zahlstellen-Nummern werden (zentral für alle Krankenkassen) von der ITSG GmbH im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes vergeben.
Die Beantragung einer Zahlstellennummer erfolgt elektronisch über eine zugelassene Entgeltabrechnungssoftware oder Ausfüllhilfe, die diese Zusatzfunktion integriert hat. Sollten Sie über keine geeignete Software verfügen, können Sie die Ausfüllhilfe sv.net nutzen. Die Browserversion sv.net/standard ist unter der Adresse https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ zu finden. Die Nutzung von sv.net für die Beantragung einer Zahlstellennummer ist kostenfrei.