Die Arbeitgeber erhalten im Rahmen des Verfahrens der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) die Möglichkeit, die für die Prüfung relevanten Daten elektronisch anzuliefern. Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mit Hilfe einer Prüfsoftware analysiert und die daraus gewonnenen Ergebnisse als Hinweise für die Prüfung genutzt. Ziel ist es, die Prüfdauer bei den einzelnen Prüfstellen zu reduzieren. Unter Umständen kann eine Prüfung vor Ort gänzlich entfallen. Nach Abschluß der Prüfung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Ergebnisse elektronisch abzurufen.
Die entsprechend § 28p Abs. 6a SGB IV zu erlassenden "Grundsätze für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" regeln weitere Einzelheiten und wurden auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter nachfolgendem Link veröffentlicht.