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Elektronischer Datenaustausch in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Entgeltabrechnung

Die Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungssoftware wird von der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt, die damit die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) beauftragt hat.

Systemuntersuchung

Testverfahren

Systemuntersuchung

Rechtsgrundlage für die Systemuntersuchung sind die Gemeinsamen Grundsätze für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen und Ausfüllhilfen (Systemuntersuchung) und die Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung nach § 22 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).

Testverfahren

Der GKV-Spitzenverband hat die nachfolgenden „Bundeseinheitlichen Grundsätze für das Testverfahren zur ständigen Überprüfung der Qualität der in den Melde- und Beitragsverfahren in der Sozialversicherung eingesetzten Software“ erarbeitet. Der GKV-Spitzenverband kommt damit seiner Verpflichtung gemäß § 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) nach.

Grundsätze

Dokumente und Links

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