Rechtsgrundlage für die Systemuntersuchung sind die Gemeinsamen Grundsätze für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen und Ausfüllhilfen (Systemuntersuchung) und die Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung nach § 22 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).
Der GKV-Spitzenverband hat die nachfolgenden „Bundeseinheitlichen Grundsätze für das Testverfahren zur ständigen Überprüfung der Qualität der in den Melde- und Beitragsverfahren in der Sozialversicherung eingesetzten Software“ erarbeitet. Der GKV-Spitzenverband kommt damit seiner Verpflichtung gemäß § 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) nach.