Die Technische Kommission der Gesetzlichen Krankenversicherung für die klinischen Krebsregister hat in Zusammenarbeit mit den Bundesländern grundsätzliche Festlegungen zur Abwicklung des bundeseinheitlichen elektronischen Abrechnungsverfahrens erarbeitet. Nachfolgend finden Sie die aktuellen technischen Anlagen zum Datenaustausch zwischen klinischen Krebsregistern und der gesetzlichen Krankenversicherung.
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