Die Technische Kommission der Gesetzlichen Krankenversicherung für das Teilprojekt 2 Zahnärzte hat in Zusammenarbeit mit der KZBV grundsätzliche Festlegungen zur Abwicklung des Datenaustauschs und zur Anforderung der Zusammenführungsinformation zwischen der GKV und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung erarbeitet.
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