Um mit Krankenkassen in den elektronischen Datenaustausch einsteigen zu können, müssen Sie sich als Krankenhaus bzw. Leistungserbringer zunächst als Kommunikationspartner bei der Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) eintragen lassen.
Nähere Informationen zu den Annahmestellen können Sie der Anlage 4 der § 301-Vereinbarung entnehmen. Die Anmeldung erfolgt dabei je nach Krankenkassenart unterschiedlich:
Das Datenaustauschverfahren wird in der AOK-Gemeinschaft über die Leiter der AOK Datenannahmestellen gesteuert. Um sich für den Datenaustausch mit den AOKn anzumelden, wenden Sie sich daher bitte an die AOK Datenannahmestellen gemäß Anlage 4 der § 301-Vereinbarung.
Um als Krankenhaus am Datenaustausch mit den meisten Betriebskrankenkassen, der DAK, den Innungskrankenkassen oder der hkk teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte bei der BITMARCK SERVICE GMBH über das "Anmeldeformular" (DOCX, 129 KB) als Kommunikationspartner an. Sobald Sie als Teilnehmer eingetragen sind, werden Sie benachrichtigt und können umgehend mit der ersten Datenübermittlung beginnen.
Grundsätzlich fungiert die BITMARCK SERVICE GMBH im Datenaustausch nach § 301 SGB V als zentrale Datenannahme- und Verteilerstelle für fast alle Betriebskrankenkassen, den Innungskrankenkassen sowie für die hkk. Ausgenommen hiervon ist die BKK Mobil Oil, sowie die BKK vor Ort. Bei Fragen dazu, wenden Sie sich bitte direkt an das Mobil ISC.
Bitte beachten Sie aber, dass die BITMARCK SERVICE GMBH für die Daten der DAK nur als Annahmestelle ohne Entschlüsselungsbefugnis agiert. Der Datenaustausch erfolgt unter der eigens dafür eingerichteten IK 104593993 und eine Benachrichtigung an das Datenmaustauschteam der DAK unter der E-Mail: datenaustausch.krankenhaeuser@dak.de ist zusätzlich erforderlich.
Die Datenannahme für die Ersatzkassen (vdek) außer DAK und hkk, die Knappschaft (KBS) und die Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK) erfolgt über die Firma T-Systems (ohne Entschlüsselungsbefugnis). Sollten Sie noch nicht bei T-Systems für den Datenaustausch nach § 301 SGB V angemeldet sein, übersenden Sie bitte die ausgefüllte Checkliste (DOCX, 41 KB) an die in der Checkliste benannte Stelle. Die Anmeldung bei T-Systems erfolgt ausschließlich über den Verband der Ersatzkassen e.V.T-Systems wird sich anschließend zur Abstimmung der technischen Parameter mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei Rückfragen zum Zulassungsverfahren nehmen Sie bitte mit einem der nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner Kontakt auf:
Stefan Koll
Tel. 030 / 26931 – 1830
Fax 030 / 26931-2900
E-Mail: service301@vdek.com
Hier finden Sie die Ansprechpartner der einzelnen Ersatzkassen nach § 301 SGB V (PDF, 21 KB).
Zur inhaltlichen Abstimmung mit der Knappschaft wenden Sie sich bitte an die Hauptverwaltung in Bochum, da das Zulassungsverfahren dort zentral durchgeführt wird. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens mit der Knappschaft ist ggf. ein (Anbindungs-) Testverfahren zur Überprüfung der Wege in beide Richtungen vorgesehen. Zu einem vereinbarten Termin erfolgt die schriftliche Zulassung zum produktiven Meldebetrieb.
Beate Dittmann
Tel. 0234/304-16327 (nur Vormittags)
E-Mail: da301@kbs.de
Die Datenannahme für die DAK erfolgt über die Firma BITMARCK SERVICE GMBH (ohne Entschlüsselungsbefugnis).
Für die hkk siehe das Verfahren der BKK und IKK.
Für alle Fragen zum Datenaustausch mit Krankenhäusern stehen Ihnen folgende Ansprechpartner der jeweiligen Krankenkassenarten zur Verfügung:
Herr Bittner, AOK-Bundesverband
Tel. 030/34646-2637
Fax 030/34646-2344
E-Mail: tobias.bittner@bv.aok.de
Herr Kraschinski, Bitmarck Service GmbH (für BKK und IKK)
Tel. 0800 BITMARCK (0800/24862725)
Fax 0800 BITMARCKFAX (0800/24862725 329)
E-Mail: frank.kraschinski@bitmarck.de
Herr Amrein, Knappschaft
Tel. 0234/304-16300
Fax 0234/304-16090
E-Mail: da301@kbs.de
Frau Meyer, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Tel. 0511/8073-423
Fax 0511/8073750-423
E-Mail: ilona.meyer@svlfg.de
Herr Koll, Verband der Ersatzkassen (vdek)
Tel. 030/26931-1830
Fax 030/26931-2900
E-Mail: service301@vdek.com